Schmerzgriffe
Die Beamten räumten die Sitzblockade bei Gorleben. Durch das Vorgehen der Beamten wurden offenbar mehrere Aktivisten verletzt, als die Polizei sie ruppig von der Straße zog. Ein Polizeisprecher sagte, dass die Beamten in solchen Fällen auch “Schmerzgriffe” anwendeten
Quelle: Castor-Transport nach 125 Stunden am Ziel. RP Online, 29.11.2011
Bei den sogenannten Schmerzgriffen der Polizei handelt es sich um Hebel- und Würgetechniken sowie Druckeinwirkung auf Nervendruckpunkte, die den Widerstand des Opfer brechen und dieses durch Schmerz gefügig machen sollen (engl. pain compliance). Bei richtiger Anwendung verursachen sie keine Verletzungen und hinterlassen keine Spuren. Hieraus ergibt sich die Gefahr des Missbrauchs, da Folteropfer keine Misshandlung nachweisen können.
Verletzungsgefahr besteht bei unsachgemäßer Anwendung durch Überdehnung der Bänder oder Bruch des Gelenks, Schäden an der Halswirbelsäule, am Kehlkopf sowie der Luftröhre. Durch Abdrücken z.B. der Halsschlagader kann das Opfer ohnmächtig werden. Bei Sauerstoffunterversorgung (durch fortgesetzte Würgetechniken oder anderweitige Behinderung der Atmung) drohen dauerhafte Gehirnschäden bis hin zum Erstickungstod (siehe Asphyxie).
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